Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SIMTORY, Simon Wächter (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragspartner
Die Angebote des Anbieters richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
3. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Prozessautomatisierung — Einrichtung, Konfiguration und Betrieb automatisierter Abläufe, insbesondere auf Basis von self-hosted n8n
- Individuelle Software und Werkzeuge — Entwicklung von Anwendungen, Auswertungen und internen Werkzeugen nach den Anforderungen des Kunden
- E-Commerce- und ERP-Integration — Anbindung und Synchronisation von Shop-, Warenwirtschafts- und Marktplatzsystemen
- Webentwicklung und Webdesign — Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites
- Laufender Betrieb — Hosting, Wartung, Überwachung und Weiterentwicklung der vorgenannten Leistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Angaben auf der Website des Anbieters sowie Beispielprojekte sind unverbindliche Beschreibungen und keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
4. Einordnung der Leistungen
Auf die Erstellung eines abgrenzbaren Arbeitsergebnisses gerichtete Leistungen (insbesondere die Erstellung von Websites, Software und Integrationen) sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Laufende Leistungen ohne festgelegten Erfolg (insbesondere Betrieb, Hosting, Wartung, Überwachung, Beratung und Support) sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — etwa eine Zeitersparnis, eine Umsatzsteigerung, ein Suchmaschinenranking oder eine bestimmte Anzahl verarbeiteter Vorgänge — wird nicht geschuldet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach dem vereinbarten Angebot. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Projekten ab einem vereinbarten Gesamtvolumen kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Projektbeginn verlangen.
Laufende Entgelte für Betrieb und Wartung werden monatlich im Voraus abgerechnet. Kosten für Leistungen Dritter, die der Anbieter im Auftrag des Kunden bezieht (insbesondere Serverkapazität, Domains, Lizenzen und Nutzungsentgelte für Schnittstellen oder KI-Dienste), trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters schriftlich oder per E-Mail annimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu Dritt- und Bestandssystemen wie Warenwirtschaft, Shop, Marktplätzen, Buchhaltung und E-Mail-Konten.
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Erteilung dieser Zugänge berechtigt ist und dass die Nutzung der jeweiligen Schnittstellen den Bedingungen der Anbieter dieser Systeme entspricht. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich und sichert zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können zu einer Anpassung vereinbarter Termine führen.
8. Abnahme von Werkleistungen
Der Kunde prüft die fertiggestellte Werkleistung innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist ab und benennt er innerhalb dieser Frist keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anbieter weist den Kunden bei Fristsetzung ausdrücklich auf diese Folge hin. Mit der Abnahme wird die Restzahlung fällig. Die Inbetriebnahme oder produktive Nutzung der Leistung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
9. Laufender Betrieb, Verfügbarkeit und Wartung
Soweit der Anbieter den laufenden Betrieb übernimmt, umfasst dies die vereinbarten Leistungen zu Hosting, Überwachung, Wartung und Anpassung. Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der betriebenen Systeme. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden Zeiten geplanter Wartung, Zeiten höherer Gewalt sowie Ausfälle, die auf Systemen, Netzen oder Diensten Dritter beruhen.
Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Eingriffe kann der Anbieter ohne Vorankündigung vornehmen.
10. Drittsysteme und Schnittstellen
Leistungen des Anbieters greifen regelmäßig auf Systeme und Schnittstellen Dritter zu (insbesondere Shop-, Warenwirtschafts-, Marktplatz-, Zahlungs- und E-Mail-Dienste). Der Anbieter hat auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Fortbestand dieser Systeme keinen Einfluss.
Ändert, beschränkt oder beendet ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder seine Nutzungsbedingungen, stellt dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar. Der erforderliche Anpassungsaufwand wird gesondert nach Aufwand vergütet, sofern er nicht durch einen bestehenden Wartungsvertrag abgedeckt ist.
11. KI-gestützte Funktionen
Soweit vereinbart, setzt der Anbieter Verfahren der künstlichen Intelligenz ein. Der Kunde wird vor dem Einsatz darüber informiert, welche Dienste verwendet werden und welche Datenkategorien dabei verarbeitet werden. Der Einsatz von Diensten, bei denen Daten an Anbieter außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Ergebnisse KI-gestützter Verarbeitung — insbesondere Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Antwortentwürfe und generierte Inhalte — sind maschinell erzeugt und können fehlerhaft oder unvollständig sein. Sie sind vom Kunden vor einer geschäftlich oder rechtlich erheblichen Verwendung zu prüfen. Der Anbieter schuldet keine inhaltliche Richtigkeit dieser Ergebnisse.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verarbeitet der Anbieter im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB in allen Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage verantwortlich.
Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein, insbesondere für Serverkapazität. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung benannt.
13. Keine Rechts- und Steuerberatung
Der Anbieter erbringt technische Leistungen. Er erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung.
Das gilt insbesondere für Werkzeuge, die der Kunde zur Unterstützung bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben einsetzt — etwa zur Prüfung von Preisangaben, Pflichtangaben oder Produktkennzeichnungen. Solche Werkzeuge unterstützen den Kunden technisch bei der Erkennung und Bearbeitung von Datenbeständen; sie ersetzen keine rechtliche Prüfung. Die Verantwortung für die Einhaltung der für sein Angebot geltenden Vorschriften verbleibt beim Kunden. Eine Gewähr für Rechtskonformität oder für die Vermeidung behördlicher oder wettbewerbsrechtlicher Maßnahmen übernimmt der Anbieter nicht.
14. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, die im Auftrag erstellten Arbeitsergebnisse für die eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
Der Kunde ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen einer Übertragung seines Geschäftsbetriebs zu übertragen sowie Dritte mit der Wartung und Weiterentwicklung zu beauftragen. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse als eigenständiges Produkt an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Verfahren, Bausteine und Programmroutinen, die nicht spezifisch für den Kunden entwickelt wurden, weiterhin für andere Projekte zu verwenden.
An Software Dritter (insbesondere Open-Source-Komponenten) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist den Kunden auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.
15. Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Übernimmt der Anbieter im Rahmen des laufenden Betriebs vertraglich eine Datensicherung, richtet sich deren Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer nach der Vereinbarung im Angebot.
Vor Eingriffen in produktive Systeme des Kunden erstellt der Anbieter eine Sicherung, soweit dies technisch möglich und vom Kunden nicht anders gewünscht ist.
16. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über einmalige Werkleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrags durch den Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Eine geleistete Anzahlung wird angerechnet. Die Zufriedenheitsgarantie nach § 17 geht dieser Regelung vor.
17. Zufriedenheitsgarantie
Der Anbieter gewährt über die gesetzlichen Rechte hinaus eine Zufriedenheitsgarantie. Ist der Kunde mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er innerhalb von 21 Tagen nach Abnahme in Textform die Rückabwicklung verlangen. Einer Begründung bedarf es nicht.
Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vereinbarten Projektpreis vollständig. Die Regelung zur anteiligen Vergütung nach § 16 findet insoweit keine Anwendung. Die Garantie gilt für alle Leistungsbereiche nach § 3.
Nicht erstattet werden Entgelte für Leistungen Dritter, die der Anbieter im Auftrag des Kunden bezogen hat (insbesondere Domains, Serverkapazität und Lizenzen), sowie bereits erbrachte Leistungen aus dem laufenden monatlichen Betrieb nach § 9. Der laufende Betrieb ist stattdessen nach § 16 monatlich kündbar.
Mit der Rückabwicklung enden die nach § 14 eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde stellt die Nutzung der betroffenen Arbeitsergebnisse ein. Bereits in Systeme des Kunden überführte Daten bleiben hiervon unberührt.
18. Beendigung und Herausgabe
Nach Beendigung des Vertrags über den laufenden Betrieb übergibt der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen die zur Weiterführung erforderlichen Zugänge, Konfigurationen und Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Ein darüber hinausgehender Aufwand für die Migration wird nach Aufwand vergütet.
Der Anbieter löscht die Daten des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Näheres regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
19. Gewährleistung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf vom Kunden bereitgestellten Daten, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Systemen und Schnittstellen Dritter beruhen.
20. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
21. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
22. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo sowie das erstellte Arbeitsergebnis als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Inhalte und Daten Dritter sind hiervon ausgenommen.
23. Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
24. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.